Durch die Therapie bei uns werden sich für Sie völlig neue Perspektiven entwickeln. Sie sind nun in der Lage Ihr Leben neu zu gestalten. Drogen werden dabei keine Rolle mehr spielen, auch wenn Sie sich das jetzt noch nicht vorstellen können.
Das "Schloss Tessin" bietet die Entwöhnungsbehandlung an und ist damit nur ein Baustein einer ganzen Behandlungskette, welche aus vielfältigen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe besteht: Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämter, Vor- und Nachsorgeeinrichtungen, Adaptionseinrichtungen, Betreutes Wohnen, Krankenhäuser, Psychiatrische Kliniken, Suchtkliniken zur qualifizierten Entgiftung, Rehabilitationskliniken, Schwerpunktpraxen Sucht, Hausärzte, niedergelassene Nervenärzte und nicht zuletzt die Selbsthilfegruppen.
Entscheidend für eine gelungene Behandlung ist die Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen.
Deshalb ist für uns die enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit den anderen Institutionen besonders wichtig und im Rahmen des Trägers in der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH gegeben.
Die stationäre Entwöhnung stellt nicht das Ende der Behandlung dar. Für einige Patienten kann zum Ende des stationären Aufenthaltes ein Antrag auf ambulante Nachsorge in der zuständigen Suchtberatungsstelle gestellt werden.
Für einige ist auch eine stationäre Nachsorge notwendig, wenn z.B. die Abstinenzfähigkeit noch nicht ausreichend stabil erscheint oder es um ein Ausprobieren erlernter Fähigkeiten im geschützten Rahmen geht.
Hier arbeiten wir besonders eng mit Nachsorgeeinrichtungen z.B. in Groß Upahl (Haus "Zuflucht") oder Stralsund (Haus "SAMARITAS") zusammen.
Bei der Notwendigkeit der Festigung beruflicher Fertigkeiten oder eines begleitenden Übergangs in das Erwerbsleben kommt eine Adaptionsbehandlung in Frage.
Derzeit befindet sich die einzige Adaptionseinrichtung Mecklenburg-Vorpommerns in Schwerin. Viele Arbeitserprobungen und Praktika in unterschiedlichen Betrieben verlaufen für den Betroffenen hier erfolgreich.